Allgemeine Geschäftsbedingungen Merz Orthopädie
1. Geltungsbereich
1.1 Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Merz Orthopädie erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen solchen hiermit. Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden.
1.3 Zwischen der Firma Merz Orthopädie und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Maßanfertigung unserer Produkte; kein Widerrufsrecht
2.1 Wir sind ein eingetragener Handwerksbetrieb. Unsere Produkte sind Maßanfertigungen. Das heißt, sie sind individuell mit höchster Sorgfalt nach den Spezifikationen des jeweiligen Kunden als Einzelstücke handwerklich angefertigt worden.
2.2 Da unsere Produkte individuell nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, besteht für die gelieferte Ware kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es im Normalfall bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist (§ 312d Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 BGB). Davon unberührt bestehen selbstverständlich unsere Haftung und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (s. Ziffer 7. „Gewährleistung“ und Ziffer 8 „Haftung“).
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar, in dem die Typen der individuell anzufertigenden Produkte (Produktpalette) gezeigt wird.
3.2 Durch Absenden des Angebotsformulars kommt kein Kauf zustande. Sie fordern dadurch lediglich ein unverbindliches Angebot an. Bei Annahme des Angebots senden wir Ihnen eine Rechnung zu. Sobald Sie diese per Vorkasse entrichtet haben ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
3.3 Nach Eingang einer Bestellung des Kunden wird dessen Angebot per E-Mail bestätigt und in seinen Einzelheiten aufgeführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert nur darüber, dass die Bestellung bei der Firma Merz Orthopädie eingegangen ist.
3.4 Die Firma Merz Orthopädie bietet keine Produkte zur Abgabe an Minderjährige an. In diesen Fällen bedarf es immer der Bestätigung durch den gesetzlichen Vertreter. Online-Bestellungen werden ohne handschriftliche Unterschrift anerkannt.
4. Preise, Lieferung, Zahlung
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, einschließlich Versand- bzw. Transportkosten sowie sonstigen Nebenleistungen.
4.2 Der Rechnungsbetrag ist bei Angebotsannahme fällig. Da es sich hier um eine Maßanfertigung handelt ist ein Widerrufsrecht nicht möglich.
4.3 Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Vertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind.
6. Lieferung
6.1 Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seinen Gegenleistungen zurückerstatten.
6.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
6.3 Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Gewährleistung
7.1 Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der angefertigten Ware richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt. Weitergehende Rechte, insbesondere eine Garantie, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
7.2 Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auch bei Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Sitz oder Wohnort des Kunden zu klagen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
10. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Firma
Merz Orthopädie
Am Oberfeld 9
86807 Buchloe